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ErP Richtlinie 2009/125/EG tritt in Kraft |
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Donnerstag, den 16. Juni 2011 um 10:50 Uhr |
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Ab heute tritt die ErP Richtlinie 2009/125/EG in Kraft. Damit werden im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Mindestwirkungsgrade für energiebetriebene Produkte vorgeschrieben.
Für PRG bedeutet dies, dass das Inverkehrbringen von IE1 Motoren zum Einsatz im EWR ab sofort verboten und der Einsatz von IE2 Motoren verbindlich vorgeschrieben ist.
Die Regelung betrifft zunächst 2-, 4- und 6-polige Motore von 0,75 bis 375 kW (Ex-Motore sind nicht davon betroffen).
Ab dem 01.01.2015 bzw. am 01.01.2017 erfolgt dann die gesetzliche Fortsetzung der Ökodesign-Richtlinie. Mit dem Neujahr 2017 dürfen dann nur noch IE3-Motoren in Verkehr gebracht werden. |